24/7-Verkehr
Der ÖV muss dem Stadtbewohner jederzeit zur Verfügung stehen. Er kann unter der Woche nachts ausgedünnt sein, aber wenn er den Anspruch einer echten Grundversorgung hat, darf er einen nicht zu bestimmten Verhaltensweisen zwingen. Das Wasser wird ja auch nicht nachts abgestellt, nur weil die meisten schlafen.